Steuertipps gibt es natürlich jede Menge und vor allem zu allen möglichen Themen. Im Internet gibt es dazu viele spezielle Seiten.
Ich habe aktuell folgende Steuertipps mit den zugehörigen Gerichtsurteilen gefunden.
Es ist erlaubt, während der Schwangerschaft die Steuerklasse zu ändern, um mehr Elterngeld zu bekommen (BSG, Urteile vom 25.6.2009, Az. B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R).
Nicht flächendeckend, aber es wurde vom FG Niedersachsen so entschieden:
Das Finanzamt muss auf der Lohnsteuerkarte eines Lehrerehepaares einen Freibetrag für das Arbeitszimmer eintragen.
Weitere aktuelle Steuertipps vom Mai, Juni und Juli 2009
Für das Autoradio für Selbständige muss auch dann die GEZ Gebühr bezahlt werden, wenn das Fahrzeug nur zu Privatfahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz benutzt wird. (VG Mainz, Urteil vom 5.6.2009, Az. 4 K 1116/08.MZ)
Verheiratete Eltern bekommen keinen Entlastungsbetrag. Nur echte Alleinerziehende kommen in den Genuss. Dies wurde so vom Bundesverfassungsgericht im Mai so entschieden.
Kindergeld gibt es nur, wenn ein Volljähriges Kind z.B. einen Friedensdienst im Ausland absolviert, wenn die Organisation, für die das Kind tätig ist, eine begünstigte Organisation ist. Wer darunter fällt, ist im § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d EStG. geregelt.
Auf Seiten von Steuerberatern finden Sie noch viele weitere Steuertipps.
