Ein pfändungssicheres Bankkonto wird ab 1.7.2010 die Rettung für viele Menschen sein, wenigstens ihre normalen, privaten Geldgeschäfte wieder über ein eigenes Konto abwickeln zu können. Wer Schulden hat, ist in Deutschland ein Mensch Zweiter Klasse und war bisher darauf angewiesen, Miete, Telefon u.ä. über das Bankkonto von Ehemann/Ehefrau, Freund oder Freundin abwicklen zu müssen
Ein pfändungssicheres Bankkonto – das sogenannte P-Konto – garantiert voraussichtlich ab 1.7.2010, dass ein Guthaben von bis zu 985,15 Euro von Kontopfändungen ausgenommen wird. Es spielt auch keine Rolle, was das für Geld ist, ob Arbeitslohn, Hartz 4-Unterstützung oder selbständige Einnahmen. Auch Zuwendungen von Familienmitgliedern können nun wieder – bis zu dieser Grenze – auf dieses Konto überweisen.
Pro Person ist ein pfändungssicheres Bankkonto möglich. Es handelt sich zunächst um ein normales Girokonto, welches auf Antrag von der Bank in das sogenannte P-Konto umgewandelt wird.
Wird in einem Monat dieser Höchstbetrag nicht vollkommen ausgeschöpft, kann man das Geld in den Folgemonat übertragen. Auf diese Weise ist es möglich, auf diesem pfändungssicheren Bankkonto, Guthaben für eine größere Zahlung anzusparen.
Es wurde echt Zeit, dass so ein Konto kommt, wenn man liest, wieviele Menschen in der Schuldenfalle sitzen. Endlich kann man wieder eine eigene Konto-Nr. angeben, wenn man irgendwo einen Vertrag abschließt. Ich kenne einige Leute, die sich freuen auf ihr pfändungssicheres Bankkonto.
