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Pendlerpauschale berechnen

Pendlerpauschale berechnen macht wieder Spaß, weil nämlich seit 18. März 2009 feststeht, dass die Pendler- oder auch Entfernungspauschale wieder wie früher geltend gemacht werden kann.
Die Pendlerpauschale berechnen dürfen Sie rückwirkend noch für 2007. Sie dürfen 30 cent für jeden km berechnen.
Wenn Sie das ganze Kalenderjahr gearbeitet haben ergibt sich z.B. folgende Summen, wenn Sie Ihre Pendlerpauschale berechnen:
Einfacher Weg zur Arbeit, mit dem Auto gefahren: 11 km ergeben für 230 Tage 759 Euro.
Einfacher Weg zur Arbeit, mit dem Auto gefahren: 20 km ergeben für 230 Tage 1380 Euro.

Da lohnt es sich schon, einen nachträglichen Antrag zu stellen. Der höchstmögliche Betrag, der ausbezahlt wird, wenn Sie Öffentliche Verkehrsmittel benutzen liegt bei 4.500 Euro. Fahren Sie mit dem Auto können Sie die Pendlerpauschale berechnen ganz normal. Hier gibt es offensichtlich keine Begrenzung.
Es gibt auch eine sogenannte Nichtaufgriffsgrenze, die besagt, dass das Finanzamt nur dann genauer hinschaut, wenn Sie als Arbeitnehmer an mehr als 280 Tagen unterwegs gewesen sein wollen. Dann benötigen Sie Beweise oder Bestätigungen des Arbeitgebers.
Bei Fragen gibt das Finanzamt Auskunft. Fragen Sie, wie man es richtig macht, die Pendlerpauschale berechnen.

 




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