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Insolvenz beantragen

Insolvenz beantragen ist eine oft sehr emotionale Angelegenheit. Wenn es so weit gekommen ist, hat man meist schon viele unbezahlte Rechnungen und Mahnbescheide in der Schublade liegen. Oft hilft wirklich nur noch eines: Insolvenz beantragen. Das Ziel ist es, während der sogenannten Wohlverhaltensperiode seine Schulden in vereinbarter Höhe zurückzubezahlen und danach von den Restschulden befreit zu werden. Insolvenz beantragen bedeutet also, sich zu entschulden.
In Deutschland beträgt diese Wohlverhaltensperiodem bis zu 8 Jahren incl. außergerichtlicher Einigungsversuche. 8 Jahre sind eine lange Zeit.

Insolvenz beantragen für Selbständige ist weitaus schmerzhafter noch als für Arbeitnehmer. Bei Arbeitnehmern werden die Pfändungsbeiträge individuell alle 2 Jahre angepasst. Einem Selbständigen kann vom Insolvenzverwalter alles genommen werden, auch wenn dann nichts mehr zum Leben bleibt.

Was die Wenigsten wissen, dass es vom Europäischen Rat seit Mai 2002 eine Verordnung gibt, die aussagt, dass Insolvenzverfahren gegenseitig von Insolvenz-Gerichten anerkannt werden müssen.

Insolvenz beantragen mit allen schmerzhaften Folgen kann der Schrecken genommen werden.
Es gibt eine Möglichkeit der Entschuldung im Ausland. In Frankreich z.B. dauert das Verfahren nur 18 Monate (statt bis zu 8 Jahren). Das Schöne ist: diese Entschuldung muss auch hier in Deutschland anerkannt werden.

Wenn Sie also Insolvenz beantragen oder vor einiger Zeit beantragt haben, informieren Sie sich über diese vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit und Sie sparen sehr viel Zeit.
Hier finden Sie weitere Informationen für Insolvenz beantragen

 




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